Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für die Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsberechnungen ergeben, erbracht werden.
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Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für die Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsberechnungen ergeben, erbracht werden.