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§ 40 BinSchUO 2018 — Überprüfung

Binnenschiffsuntersuchungsordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 21.10.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung einschließlich ihrer Anhänge wird im Abstand von zwei Jahren vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überprüft, um für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie für den Arbeits-, Umwelt- und Gewässerschutz erforderliche Anpassungen an internationales Recht vorzunehmen.