nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BinSchStrO2012AbwV 7 — Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Stand: 01.06.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist mit den Maßgaben anzuwenden, die sich aus den im Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelungen ergeben.