nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 5. BinSchStrOAbweichV — Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 18.09.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, die sich aus der im Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelung ergibt.