nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3.08 BinSchStrO 2012 — Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (Anlage 3: Bild 2, 3)

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung  
Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

- 1. Ein einzeln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb muss bei Nacht führen:

```
a)ein Topplicht, das auf dem vorderen Teil des Fahrzeugs gesetztwerden muss;b)die Seitenlichter, die in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrechtzur Längsebene des Fahrzeugs gesetzt werden müssen. BeiFahrten auf Flüssen müssen die Seitenlichter mindestens 1,00 mtiefer als das Topplicht gesetzt werden. Bei Fahrten auf Kanälenmüssen die Seitenlichter nach Möglichkeit 1,00 m tiefer als dasTopplicht, sie dürfen jedoch nicht höher als dieses gesetzt werden. Sie müssen mindestens 1,00 m hinter dem Topplicht gesetztund binnenbords derart abgeblendet werden, dass das grüneLicht nicht von Backbord, das rote Licht nicht von Steuerbord gesehenwerden kann;c)ein Hecklicht auf dem Achterschiff.	[Abbildung]
```

```
2.Ein einzeln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb mit mehr als110,00 m Länge muss bei Nacht außerdem ein zweites Topplicht führenund zwar auf dem Achterschiff und in größerer Höhe als das vordereLicht.	[Abbildung]
```

- 3. Das Fahrzeug mit Maschinenantrieb muss die Lichter nach Nummer 1 und 2 auch dann führen, wenn ihm bei Nacht vorübergehend auf kurzer Strecke ein Vorspann vorausfährt; der Vorspann muss die Lichter nach § 3.09 Nummer 1 Buchstabe a Satz 1 führen.

- 4. Das Fahrzeug mit Maschinenantrieb muss die Bezeichnung nach § 3.09 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe b führen, wenn ihm bei Tag vorübergehend auf einer kurzen Strecke ein Vorspann vorausfährt; der Vorspann muss die Bezeichnung nach § 3.09 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 führen.

- 5. Die Nummern 1 bis 4 gelten nicht für ein Kleinfahrzeug oder für eine Fähre; für ein Kleinfahrzeug gilt § 3.13, für eine Fähre § 3.16.

---

Zitiervorschlag: § 3.08 BinSchStrO 2012

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchStrO%202012/3.08

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
