nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 27.03 BinSchStrO 2012 — Zusammenstellung der Verbände

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In einen Schleppverband dürfen

1.
von km 2,50 bis Demmin höchstens zwei Anhänge und
2.
von Demmin bis zum Peenestrom höchstens drei Anhänge

eingestellt werden.