nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 26.17 BinSchStrO 2012 — Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abweichend von § 6.24 Nummer 2 Buchstabe a können zusätzlich zum Tafelzeichen A.10 zwei grüne Lichter gezeigt werden.