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§ 22.20 BinSchStrO 2012 — Segeln

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Segeln auf einem Kanal und auf der Strecke Untere Havel-Wasserstraßevon der Spreemündung (km 0,00) bis zum Pichelsdorfer Gemünd (km 4,00) ist verboten.