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§ 18.27 BinSchStrO 2012 — Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Stand: 22.10.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Befahren der Ilmenau von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (km 0,00) bis Warburg (km 0,50) ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.