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§ 18.16 BinSchStrO 2012 — Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die niedrigste Durchfahrtshöhe unter der ungeöffneten Klappbrücke Wittorf beträgt bei einem Wasserstand von 5,00 m am Pegel Wittorf 1,40 m.