(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 72 - 76)
Teil I. Donau – von km 2 249,00 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2 322,02 (Unterwasser Schleuse Straubing)Zusätzliche Befähigung
Der Schiffsführer, der diesen Binnenwasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Binnenwasserstraßenabschnitts.
Zusätzliche Befähigung
Der Schiffsführer, der diesen Binnenwasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Binnenwasserstraßenabschnitts.
Zusätzliche Befähigung
Der Schiffsführer, der diesen Binnenwasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Binnenwasserstraßenabschnitts.