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# Anlage 12 BinSchPersV — (zu § 40 Absatz 2)Prüfungsprogramm Schifferzeugnis

Binnenschiffspersonalverordnung  
Historische Fassung: Stand 21.01.2022 bis 01.10.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 65 - 67)

Teil 1: Fährschifferzeugnis

- I. Rechtskenntnisse

  - 1. Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln und Anlagen der Polizeiverordnungen:

    - a) Allgemeine Bestimmungen

    - b) Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung

    - c) Bezeichnung der Fahrzeuge

    - d) Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte

    - e) Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

    - f) Fahrregeln

    - g) Regeln für das Stillliegen

    - h) Schallzeichen

    - i) Ölkontrollbuch

  - 2. Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk

  - 3. Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung

  - 4. Grundkenntnisse über den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

  - 5. Aus der Binnenschiffspersonalverordnung

    - a) Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer

    - b) Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen

  - 6. Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften

  - 7. Detailkenntnisse der Fährenbetriebsverordnung

- II. Wasserstraßenkenntnisse

  - 1. Kenntnisse der beantragten Fährstrecke

  - 2. Detailkenntnisse in den Seezeichen und den Betonnungssystemen

  - 3. Grundkenntnisse in der Gezeitenlehre

- III. Berufskenntnisse

  - 1. Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere

    - a) Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften

    - b) Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb

    - c) Einfluss von Strömung, Wind und des Soges

    - d) Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung

    - e) Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen

  - 2. Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere

    - a) Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen

    - b) Bedienung, Betriebskontrolle

    - c) Maßnahmen bei Betriebsstörungen

  - 3. Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere

    - a) Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks

    - b) Besonderheiten der Rettung von Personen, Schiff und Ladung auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2

    - c) Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen

    - d) Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen

    - e) Benachrichtigung von zuständigen Behörden

    - f) Brandverhütung, Feuerlöschwesen

Teil 2: Sportschifferzeugnis

- I. Rechtskenntnisse

  - 1. Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln und Anlagen der Polizeiverordnungen:

    - a) Allgemeine Bestimmungen

    - b) Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung

    - c) Bezeichnung der Fahrzeuge

    - d) Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte

    - e) Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

    - f) Fahrregeln

    - g) Regeln für das Stillliegen

    - h) Schallzeichen

    - i) Ölkontrollbuch

  - 2. Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk

  - 3. Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung

  - 4. Grundkenntnisse über Aufbau und Inhalt der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (insbesondere über Sicherheit von Personen und Schiff) sowie den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung

  - 5. Aus der Binnenschiffspersonalverordnung

    - a) Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer

    - b) Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen

  - 6. Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften

- II. Wasserstraßenkenntnisse Grundkenntnisse über die Wasserstraßen (wichtigste geographische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)

- III. Berufskenntnisse

  - 1. Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere

    - a) Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften

    - b) Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb

    - c) Einfluss von Strömung, Wind und Sog

    - d) Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung

    - e) Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen

  - 2. Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere

    - a) Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen

    - b) Bedienung, Betriebskontrolle

    - c) Maßnahmen bei Betriebsstörungen

  - 3. Grundkenntnisse über das Stauen von Ladung und Staupläne

  - 4. Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere über

    - a) Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks

    - b) Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen

    - c) Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen

    - d) Benachrichtigung von zuständigen Behörden

    - e) Brandverhütung, Feuerlöschwesen

Teil 3: Behördenschifferzeugnis

- I. Rechtskenntnisse

  - 1. Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln bzw. Anlagen der Polizeiverordnungen:

    - a) Allgemeine Bestimmungen

    - b) Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung

    - c) Bezeichnung der Fahrzeuge

    - d) Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte

    - e) Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

    - f) Fahrregeln

    - g) Regeln für das Stillliegen

    - h) Schallzeichen

    - i) Ölkontrollbuch

  - 2. Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk

  - 3. Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung

  - 4. Grundkenntnisse über den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

  - 5. Aus der Binnenschiffspersonalverordnung

    - a) Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer

    - b) Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen

- II. Wasserstraßenkenntnisse Kenntnisse der Wasserstraßen (wichtigste geographische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)

- III. Berufskenntnisse

  - 1. Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere

    - a) Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften

    - b) Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb

    - c) Einfluss von Strömung, Wind und des Soges

    - d) Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung

    - e) Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen

  - 2. Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere

    - a) Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen

    - b) Bedienung, Betriebskontrolle

    - c) Maßnahmen bei Betriebsstörungen

  - 3. Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere

    - a) Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks

    - b) Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen

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Zitiervorschlag: Anlage 12 BinSchPersV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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