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§ 84 BinSchPersV — Ausstellung des Schifferdienstbuches

Binnenschiffspersonalverordnung

Stand: 07.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Schifferdienstbuch für die Führungsebene wird von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt nach dem Muster des Anhangs IV der Durchführungsverordnung (EU) 2020/182 ausgestellt.