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§ 8 BinSchPersV — Gebühren und Auslagen

Binnenschiffspersonalverordnung

Stand: 07.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dieser Verordnung bemessen sich nach der BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4744) in der jeweils geltenden Fassung.