nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 58 BinSchPersV — Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen

Binnenschiffspersonalverordnung

Historische Fassung: Stand 07.12.2021 bis 01.10.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Zulassung von Grundlehrgängen und Auffrischungslehrgängen für atemschutzgerättragende Personen bestimmen sich nach Anlage 23.