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§ 54 BinSchPersV — Lehrgänge für Maschinenkundige

Binnenschiffspersonalverordnung

Historische Fassung: Stand 01.10.2022 bis 31.12.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Lehrgänge für Maschinenkundige lässt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.