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§ 54 BinSchPersV — Lehrgänge für Maschinenkundige

Binnenschiffspersonalverordnung

Historische Fassung: Stand 07.12.2021 bis 01.10.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Lehrgänge für Maschinenkundige kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zulassen. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.