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§ 53 BinSchPersV — Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung

Binnenschiffspersonalverordnung

Stand: 07.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.