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§ 48 BinSchPersV — Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

Binnenschiffspersonalverordnung

Historische Fassung: Stand 07.12.2021 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt erwerben will, muss

1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt erfolgreich absolviert haben.