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§ 44 BinSchPersV — Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände

Binnenschiffspersonalverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 07.12.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Wer die besondere Berechtigung für Großverbände erwerben will, muss

1.
verfügen über ein Unionspatent,
2.
eine Fahrzeit von mindestens 720 Tagen vorweisen können, davon mindestens 540 Tage als Schiffsführer oder Schiffsführerin und
3.
mindestens 180 Tage Kurs und Geschwindigkeit eines Großverbandes selbstständig bestimmt haben.