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§ 30 BinSchPersV — Leichtmatrose und Leichtmatrosin

Binnenschiffspersonalverordnung

Historische Fassung: Stand 07.12.2021 bis 01.10.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin erwerben will, muss

1.
mindestens 15 Jahre alt sein und
2.
einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 1 oder 4 zugelassenen Ausbildungsprogramms für die Betriebsebene vorweisen können.