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# § 144 BinSchPersV — Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch

Binnenschiffspersonalverordnung  
Außer Kraft: § 144 ist seit 31.12.2025 nicht mehr im BinSchPersV enthalten. Angezeigt wird die Fassung, Stand 21.10.2025.

Mit dem Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse A oder B nach der Binnenschifferpatentverordnung oder eines Großen Rheinpatentes wird auf Antrag zugleich eine besondere Berechtigung für Großverbände erteilt.

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Zitiervorschlag: § 144 BinSchPersV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchPersV/144?asof=2025-10-21

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