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§ 144 BinSchPersV — Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch

Binnenschiffspersonalverordnung

Außer Kraft: § 144 ist seit 31.12.2025 nicht mehr im BinSchPersV enthalten. Angezeigt wird die Fassung, Stand 21.10.2025.

Mit dem Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse A oder B nach der Binnenschifferpatentverordnung oder eines Großen Rheinpatentes wird auf Antrag zugleich eine besondere Berechtigung für Großverbände erteilt.