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§ 140 BinSchPersV — Anrechnung von Fahrzeiten

Binnenschiffspersonalverordnung

Historische Fassung: Stand 07.12.2021 bis 01.10.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Nach dieser Verordnung erforderliche Fahrzeiten werden auch dann berücksichtigt, wenn sie vor dem 18. Januar 2022 erbracht worden sind.