Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr evaluiert die Regelungen dieser Verordnung und ihre Anwendung bis zum 17. Januar 2037 nach Maßgabe des Artikels 28 der Richtlinie (EU) 2017/2397.
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr evaluiert die Regelungen dieser Verordnung und ihre Anwendung bis zum 17. Januar 2037 nach Maßgabe des Artikels 28 der Richtlinie (EU) 2017/2397.