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§ 8 BinSchPersBetrEBefähPrV — Prüfungsgegenstand

Verordnung über die Durchführung von behördlichen Befähigungsprüfungen auf Betriebsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung

Historische Fassung: Stand 07.07.2022 bis 21.10.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Inhalt und Umfang der zu prüfenden Kenntnisse bestimmen sich nach § 35 in Verbindung mit Anlage 8 der Binnenschiffspersonalverordnung.