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§ 12 BinSchPersBefähPrV — Besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen

Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene

Historische Fassung: Stand 18.01.2022 bis 01.07.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen wird als mündliche Prüfung durchgeführt.

(2) Die Prüfung dauert 45 Minuten.