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§ 12 BinSchPersFührEBefähPrV — Besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen

Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(1) Die Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen wird als mündliche Prüfung durchgeführt.

(2) Die Prüfung dauert maximal 60 Minuten.