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§ 14 BinSchPatentV 1998 — Zuständige Behörde

Binnenschifferpatentverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 18.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. § 6 bleibt unberührt.