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§ 5 BinSchKapAusbV — Ausbildungsplan

Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2022 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.