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§ 10 BinSchKapAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Planen von Reisen“,
2.
„Durchführen von Reisen“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.