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# § 34 BinSchEO — Überprüfung von Nachbauten

Binnenschiffseichordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 26.03.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Bei einem Sportboot, dessen Baumuster geeicht ist, genügt anstelle der Eichung eine Überprüfung der Länge über alles und der größten Breite. Bei einem Sportboot, das für den Betrieb mit einem Außenbordmotor gebaut und eingerichtet ist, muß das Gewicht des Motors, der Tanks, der Tankfüllung und der Startbatterie dem Ergebnis der Baumuster-Eichung hinzugefügt werden.

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Zitiervorschlag: § 34 BinSchEO

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchEO/34?asof=2019-06-10

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