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§ 23 BinSchEO — Tragfähigkeit

Binnenschiffseichordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 26.03.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Tragfähigkeit in Süßwasser mit der Dichte 1 entspricht der Wasserverdrängung von der Leerebene bis zur oberen Eichebene. Die Tragfähigkeit ist in Tonnen anzugeben und in Rubrik 22 des Eichscheins einzutragen, wobei auf 3 Dezimalstellen gerundet wird.