§ 23 BinSchEO — Tragfähigkeit

Binnenschiffseichordnung

Stand: 26.03.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Tragfähigkeit in Süßwasser mit der Dichte 1 entspricht der Wasserverdrängung von der Leerebene bis zur oberen Eichebene. Die Tragfähigkeit ist in Tonnen anzugeben und in Rubrik 22 des Eichscheins einzutragen, wobei auf 3 Dezimalstellen gerundet wird.