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§ 22 BinSchEO — Eichskalen

Binnenschiffseichordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 26.03.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Unter jeder Eichmarke kann eine Eichskala angebracht werden. Der Nullpunkt dieser Skala ist auf die waagerechte Ebene zu beziehen, die im beladenen Zustand die tiefste Stelle des Schiffsbodens oder - wenn ein Kiel vorhanden ist - die Unterkante des Kiels in der senkrechten Ebene an der Stelle der Skala berührt.