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§ 14 BinSchEO — Genauigkeit

Binnenschiffseichordnung

Stand: 26.03.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt werden, dass eine Genauigkeit im Ergebnis erreicht wird, deren Fehler geringer sind als

1 % bei einer Verdrängung von höchstens 500 m3,
5 m3 bei einer Verdrängung von mehr als 500 m3 bis zu 2 000 m3,
¼ % bei einer Verdrängung von mehr als 2 000 m3,

gleichviel, ob es sich um die Höchstverdrängung oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Eintauchungsunterschieden entsprechen.