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§ 10 BinSchEO — Namensänderung

Binnenschiffseichordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 26.03.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Wird der Name oder die Devise des Schiffes geändert, hat der Eigentümer dies dem Schiffseichamt mitzuteilen. Es trägt die erforderliche Berichtigung in der im Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik ein.