nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 BilKoUmV — Mindest- und Höchstumlagebetrag

Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 21.09.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Unbeschadet des § 6 beträgt der Umlagebetrag mindestens 250 Euro und höchstens 40.000 Euro.