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§ 4 BilKoUmV — Umlagejahr

Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Umlagejahr ist das Haushaltsjahr, für das die Kosten nach § 2 umzulegen sind.