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§ 1 BibuchhFPrV — Gegenstand

Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 24.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Verordnung regelt

1.
die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin und
2.
unabhängig von Nummer 1 die Prüfung in der Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“.