nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BfEZustAnO — Verwaltungsverfahren

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Besoldungs-, Beihilfe- und Unfallfürsorgeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Bearbeitung folgender Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen:

1.
Besoldungsangelegenheiten,
2.
Beihilfe,
3.
Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz,
4.
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach § 76 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes.