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§ 7 BfAAG — Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin

Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 24.06.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin beim Bundesamt sind bis zum 31. Dezember 2021 erstmals zu wählen.