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II. BfAAErnAnO

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 16.03.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Für besondere Fälle behält sich das Auswärtige Amt die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten vor.