Absolventen, die die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienst erworben haben, dürfen die Bezeichnung „Verwaltungswirt(in)“ führen.
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Absolventen, die die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienst erworben haben, dürfen die Bezeichnung „Verwaltungswirt(in)“ führen.