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§ 1 BezmStFVO (Sachsen) — Bezeichnung

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Verwaltungswirt(in)“ im mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienst

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Absolventen, die die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienst erworben haben, dürfen die Bezeichnung „Verwaltungswirt(in)“ führen.