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# Anlage 23 BewG — (zu § 187 Absatz 2 und 3)Bewirtschaftungskosten

Bewertungsgesetz  
Historische Fassung: Stand 23.12.2022 bis 12.12.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2317)

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I.	Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung
1.	Verwaltungskosten (Basiswerte)
jährlich je Wohnung	230 Euro
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz	30 Euro
2.	Instandhaltungskosten (Basiswerte)
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche	9 Euro
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz	68 Euro
3.	Mietausfallwagnis
jährlicher Rohertrag	2 Prozent
II.	Bewirtschaftungskosten für gewerbliche Nutzung
1.	Verwaltungskosten
jährlicher Rohertrag	3 Prozent
2.	Instandhaltungskosten
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (alle Gebäudearten der Anlage 24, Teil II., mit Ausnahme der nachfolgend genannten Gebäudearten)	100 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudeart 13 der Anlage 24, Teil II.)	50 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudearten 15 bis 16 und 18 der Anlage 24, Teil II.)	30 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
3.	Mietausfallwagnis
jährlicher Rohertrag	4 Prozent
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Die Anpassung der Basiswerte nach den Nummern I.1 und I.2 erfolgt jährlich mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Stichtag der Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro Quadratmeter sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf volle Euro zu runden.

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Zitiervorschlag: Anlage 23 BewG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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