Verordnung zur Durchführung des § 122 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes
Stand: 05.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.