Die Regelbeurteilungen nach § 2 Absatz 2 sind erstmals zum Stichtag 1. Juni 2025 zu erstellen. Der Beurteilungszeitraum dieser Beurteilungen erstreckt sich vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Mai 2025.
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Die Regelbeurteilungen nach § 2 Absatz 2 sind erstmals zum Stichtag 1. Juni 2025 zu erstellen. Der Beurteilungszeitraum dieser Beurteilungen erstreckt sich vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Mai 2025.