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Art 13 BetrVRG — Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes

BetrVerf-Reformgesetz

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.