nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 10 BetTerHMstrV — Handlungsfeld „Einen Werkstein- und Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“

Werkstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung  
Stand: 02.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Handlungsfeld „Einen Werkstein- und Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Werkstein- und Terrazzohersteller-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.

(2) Das Handlungsfeld „Einen Werkstein- und Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:

- 1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:

  - a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,

  - b) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,

  - c) betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,

  - d) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und

  - e) Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,

- 2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:

  - a) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,

  - b) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,

  - c) Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs erbringen und

  - d) informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln und bewerten,

- 3. betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:

  - a) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,

  - b) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,

  - c) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, auch unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen, und

  - d) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten,

- 4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:

  - a) Einsatz von Personal disponieren,

  - b) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,

  - c) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,

  - d) Qualifikationsbedarfe ermitteln und

  - e) Maßnahmen zur Qualifizierung, auch unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk, planen und umsetzen,

- 5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:

  - a) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,

  - b) Ausstattung, auch unter Berücksichtigung der Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrstofflagerung, der Ressourceneffizienz sowie des Umweltschutzes planen und begründen,

  - c) Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrstofflagerung, zur Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz planen und begründen,

  - d) Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen planen,

  - e) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material und Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen sowie

  - f) Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstattausstattung unter Berücksichtigung logistischer Aspekte planen.

---

Zitiervorschlag: § 10 BetTerHMstrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BetTerHMstrV/10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
