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Art 17 BeschNeuRG — Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.